Impressum

Die Pflicht ein Impressum zu führen ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Da es sich hier um eine rein private Seite, bzw. WEB-Auftritt handelt, ohne jegliches kommerzielles Interesse, entfällt die Pflich für ein nach diesen Paragraphen geforderte Impressumspflicht.